Nach dem Wortlaut der Kunst. 328 § 1 des Handelsgesetzbuches Nach der Änderung müssen die Aktien einer Gesellschaft, die keine Aktiengesellschaft ist, im Aktionärsregister eingetragen werden. Das Register wird von einer Stelle geführt, die nach dem Gesetz über den Handel mit Finanzinstrumenten zur Führung von Wertpapierkonten befugt ist.
Mit Beschluss Nr. 2 der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2020 wurde die Bank Polska Kasa Opieki S.A. gewählt. Biuro Maklerskie Pekao mit Sitz in Warschau als Unternehmen, das das Register der Aktionäre des Unternehmens führt.